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Wir sorgen dafür, dass Ihre Eltern gut betreut zuhause alt werden. Rufen Sie uns an oder starten Sie hier unverbindlich Ihre Anfrage.

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Die pflegeunterstützenden Haushaltshilfen erhalten den deutschen Mindestlohn.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt für 2018 € 8,84 brutto. Das macht die Kosten in der Seniorenpflege für alle transparent. Dies gilt auch für unsere ausländischen Partnerunternehmen. Unsere Partner müssen sich an die Zahlung des Mindestlohns während des Einsatzes der pflege-unterstützenden Haushaltshilfen in Deutschland halten. Die Familien, die wir betreuen, können also mit gutem Gewissen davon ausgehen, dass diese verantwortungsvolle Tätigkeit ordnungsgemäß bezahlt wird.

Wer haftet, wenn der Mindestlohn vom Arbeitgeber nicht gezahlt wird?

Im Moment ist die Antwort noch nicht eindeutig geklärt: Haftung von Privatpersonen als Auftraggeber ist eher unwahrscheinlich, kann jedoch im Moment noch nicht völlig ausgeschlossen werden. Überwacht und kontrolliert wird das Mindestlohngesetz durch die FKS, die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll.

inpetto24 setzt auf Qualität.

Wir arbeiten ausschließlich mit Partnerunternehmen zusammen, die sich nach den strengen Qualitätskriterien von inpetto24 richten. Weitere Informationen finden Sie unter Kosten auf unserer Homepage. Mehr Information zum Mindestlohngesetz finden Sie unter Fragen & Antworten. Übrigens: denken Sie daran, dass Sie auch Pflegezuschüsse beantragen können! Rufen Sie einfach an oder starten Sie hier unverbindlich Ihre Anfrage.

Wir freuen auf ein Gespräch mit Ihnen!

Karlheinz Redecker
Geschäftsführung
inpetto24 GmbH