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Wir sorgen dafür, dass Ihre Eltern gut betreut zuhause alt werden. Rufen Sie uns an oder starten Sie hier unverbindlich Ihre Anfrage.

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Fragen & Antworten

Aus welchen Ländern kommen die pflege-unterstützenden Haushaltshilfen?

Wir arbeiten mit Partnerfirmen in EU-Beitrittsländern zusammen. Die von uns vermittelten Betreuerinnen und Betreuer kommen aus der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Polen, Litauen, Rumänien und Bulgarien. So sichern wir uns eine gute Auswahl an qualifiziertem Personal.

Wie ist es mit den deutschen Sprachkenntnissen?

Ihre Wünsche vor Ort entscheiden, wie wir uns aufstellen. Auf der Basis unseres Vorgespräches und Ihrer Anfrage entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Pflegekraft befriedigend, gut oder sehr gut Deutsch sprechen muss.

Haben die Pflegekräfte Erfahrung in der Seniorenbetreuung?

Wir fördern aktiv die Fortbildung der Haushaltshilfen und organisieren gemeinsam mit unseren ausländischen Partnern Fortbildungskurse in den jeweiligen Heimatländern. Die Fortbildungskurse finden kontinuierlich statt, so dass wir aus einem großen Pool qualifiziertes Personal schöpfen können.

Wie schnell kann die pflege-unterstützende Haushaltshilfe ihren Einsatz beginnen?

Wir bemühen uns immer, schnellstmöglich für Hilfe zu sorgen. Trotzdem ist viel zu organisieren und so kann es 3-7 Werktage dauern, bis die von Ihnen ausgewählte Betreuung bei Ihren Angehörigen eintrifft. Bei hochqualifizierten Pflegekräften (z.B. diplomierte Krankenschwestern) kann die Vorlaufzeit länger sein. Daher empfiehlt es sich, einen solchen Einsatz längerfristig zu planen.

Wie wird die Haushaltshilfe untergebracht?

Ein eigenes Zimmer muss im Haushalt Ihrer Angehörigen vorhanden sein, genauso wie ein Bad, das mit genutzt werden kann. Da die meisten Betreuerinnen und Betreuer mit ihrem Laptop anreisen, sollte ein Internetanschluss verfügbar sein. Falls Sie vor Ort keinen Anschluss haben, finden wir eine Lösung.

Wie sind die Arbeitszeiten?

Die Arbeitszeiten richten sich nach dem Betreuungs- bzw. Pflegefall. Das können z.B. 20 Stunden, aber auch 40 Stunden sein. Das wäre allerdings das Maximum. Grundsätzlich gelten die Arbeitszeitregelungen des Landes, in dem die pflege-unterstützenden Haushaltshilfen angestellt sind.

Die Haushaltshilfe wird im Haushalt Ihrer Angehörigen leben und daher die Arbeitszeit in kleinen Intervallen erledigen.

Ihre Haushaltshilfe leistet in menschlicher Hinsicht große und schwere Arbeit. Umso wichtiger ist ein freundliches Arbeitsklima, das Ihrer Haushaltshilfe auch Zeit und Raum zum Regenerieren bietet.

Die Freizeitregelung können Sie individuell mit der Pflegekraft absprechen. Bitte bedenken Sie, dass die Haushaltshilfe ihre eigene Familie für einen gewissen Zeitraum in den Hintergrund stellt. Je wohler sie sich bei Ihnen fühlt, desto freundlicher wird sie ihre Arbeit verrichten.

Wie lange bleiben die Haushaltshilfen?

In den meisten Fällen wechselt die Betreuung alle 2 – 3 Monate ab. In besonders schweren Betreuungssituationen oder bei häufigem Nachteinsatz können wir auch auf einen 6-Wochen-Turnus zurückgreifen. Damit ist gewährleistet, dass die Haushaltshilfen immer ausgeruht zurückkehren.

Was ist mit dem ambulanten Pflegedienst?

Wenn keine medizinischen Eingriffe bei Ihren Angehörigen erforderlich sind, können Sie beim Einsatz einer durch uns angeforderten pflege-unterstützenden Haushaltshilfe auf den ambulanten Pflegedienst verzichten. In schweren Pflegefällen ist es sinnvoll, dass die pflege-unterstützende Haushaltshilfe und der ambulante Pflegedienst kooperieren. So sichern Sie die Qualität der Pflege und gleichzeitig die 24-Stunden-Betreuung zu Hause. Besser können Ihre Angehörigen nicht versorgt sein.

Ist es legal, eine ausländische Haushaltshilfe in Deutschland zu beschäftigen?

Ja, es ist legal, sofern die pflege-unterstützenden Haushaltshilfen in den EU-Beitrittsstaaten fest angestellt, sozial- und krankenversichert sind.

Was ist die Rechtsgrundlage?

"Unternehmen, die einem Staat der EU angehören, genießen gemäß Artikel 49 EG-Vertrag die Freiheit, ungehindert Dienstleistungen grenzüberschreitend anzubieten und zu erbringen (Dienstleistungsfreiheit).
Unter dem Begriff der Dienstleistungsfreiheit versteht man das Recht, ungehindert von einem Mitgliedstaat aus, einzelne Dienstleistungstätigkeiten vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen, ohne dort eine ständige Niederlassung zu unterhalten." (Quelle: Bundesagentur für Arbeit
, Stand Dezember 2008)

Gilt der Mindestlohn in Deutschland auch für pflege-unterstützende Haushaltshilfen?

Ja. Seit dem 01.01.2015 finden gem. § 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) die Regelungen zum gesetzlichen Mindestlohn auch bei Arbeitsverhältnissen zwischen einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber und seinen im Inland beschäftigten Arbeitnehmern zwingend Anwendung. Demnach sind auch unsere ausländischen Kooperationspartner verpflichtet, den gesetzlichen Mindestlohn an ihre in Deutschland tätigen Arbeitnehmer zu entrichten.

Wer haftet, wenn der Mindestlohn vom Arbeitgeber nicht gezahlt wird?

Deutsche Unternehmen, die ein im Ausland ansässiges Unternehmen für Arbeiten in gewissen Branchen beauftragen, haften ebenfalls, wenn im Ausland der Mindestlohn während der Einsätze des ausländischen Personals in Deutschland nicht gezahlt wird. Ob Sie als Privatperson (Auftraggeber) haften, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.

Fallen weitere Kosten oder Gebühren an?

In der monatlichen Rechnung des Arbeitgebers sind alle Kosten enthalten. Inpetto24 berechnet keine weiteren Verwaltungskosten oder Vermittlungsgebühren.